Reglement von Lake Hill Apartments
§ 1
Der Gegenstand des Reglements
Das Reglement legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Regeln für die Verantwortung und den Aufenthalt auf dem Gelände des Objektes fest und ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Unterzeichnung der Meldekarte sowie durch Vornahme der Verfahrenshandlungen und insbesondere durch die Reservierung und/oder Entrichtung einer Anzahlung oder des gesamtem Betrags für den Aufenthalt im Objekt abgeschlossen wird. Mit der Durchführung der im vorigen Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er sich mit dem Inhalt des Reglements vertraut gemacht hat und deren Bedingungen akzeptiert.
Das Reglement gilt für alle Personen, die sich auf dem Gebiet von
LAKE HILL APARTMENTS
ul. Tyrolska 2H oraz 2I, 58-564 Sosnówka
aufhalten.
Das Reglement wird am Empfang des Objektes zur Ansicht vorgelegt und kann auf der Website eingesehen werden.
§ 2
Check-In und Check-Out Zeit
Die Apartments werden für bestimmte Stunden (die so genannten Hoteltage) gemietet.
Der Hoteltag ist von 15:00 Uhr (Check-in Zeit) bis 11:00 (Check-out Zeit) des folgenden Tages.
Gäste, die ihren Aufenthalt über den am Tag der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus verlängern möchten, sollten dies spätestens bis 20:00 Uhr am Tag vor dem Abreisetag melden Das Objekt berücksichtigt die Wünsche der Verlängerung des Aufenthalts, sofern die Appartements verfügbar sind.
Das Objekt behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes abzulehnen, wenn die Zahlung für die laufende Aufenthaltsdauer nicht vollständig erfolgt hat und die Vorschriften des Reglements nicht eingehalten worden sind.
§ 3
Reservierung und Anmeldung
Die Grundlage für die Unterbringung des Gastes ist es, dem Mitarbeiter der Rezeption einen Ausweis mit Foto und Unterschrift auf einer Aufenthaltskarte vorzulegen. Sollte der Gast das Vorlegen des Identitätsausweises zwecks Anmeldung weigern, so kann der Empfangschef die Herausgabe der Karte/des Zimmerschlüssels verweigern.
Der Gast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitervermieten, auch wenn der Zeitraum, für den er das Entgelt für den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
Aufgrund der aktuellen epidemischen Situation im Land ist es nicht möglich, Personen aufzunehmen, die keine Gäste des Objektes sind.
Das Objekt kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorangegangenen Aufenthaltes grob gegen das Reglement verstoßen hat, insbesondere wenn er Schäden am Eigentum des Objektes oder der Gäste oder Schäden an dem Gast, dem Mitarbeiter oder anderen Personen, die im Apartment wohnen, verursacht hat. Das Objekt behält sich das Recht vor, eine Kaution in bar oder eine Sperre der Zahlungs- / Kreditkarte in Höhe des gesamten Aufenthalts und zusätzlich 100 PLN / pro Hoteltag im Falle einer Beschädigung des Eigentums im Apartment zu erheben.
Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts des Gastes während des Hoteltages wird das Objekt die Gebühr für den Hoteltag nicht zurückerstatten.
§ 4
Dienstleistungen und Zusatzleistungen
Das Objekt erbringt seine Leistungen gemäß seiner Kategorie und seinem Standard.
Im Falle der Bedenken hinsichtlich der Qualität von Dienstleistungen hat der Gast sie unverzüglich an die Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter zwecks der Verbesserung von erbrachten Dienstleistungen reagieren können.
Das Objekt hat den Gästen Folgendes sicherzustellen:
Bedingungen für eine vollständige Erholung;
Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Geheimhaltung von Informationen über den Gast;
Professionellen und höflichen Service im Bereich aller im Objekt erbrachten Dienstleistungen;
Desinfektion von Zimmern und gemeinsam genutzten Teilen;
Technisch einwandfreies Service und beim Auftreten von Mängeln, die unverzüglich nicht behoben werden können, wird sich das Objekt bemühen das Zimmer gegen ein anderes zu tauschen oder die Unbequemlichkeit anderweitig zu mildern.
Zusätzlich erbringt das Objekt auf Wunsch des Gastes folgende Dienstleistungen:
die Bereitstellung von Informationen über Aufenthalt und Reisen ;
die Bestellung von Taxi;
Alle Zusatzleistungen wie die Reinigung, Wechsel der Handtücher, der Aufenthalt mit dem Haustier oder zusätzliche Gastronomie-Leistungen gelten als Zusatzkosten und sind vom Gast laufend zu bezahlen.
§ 5
Die Verantwortung der Gäste
Kinder unter 16 Jahren sollten unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf dem Gelände des Objektes untergebracht werden. Für Schäden von Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten, die durch das Verhalten von Kindern entstehen, haften die Erziehungsberechtigten
Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen an Einrichtungen und technischen Geräten des Objektes, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher oder der die letztgenannten besuchenden Personen verursacht werden. Das Objekt behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes für entstandene Schäden nach seiner Abreise zu belasten. Das Objekt behält sich eine gesonderte und individuelle Bewertung des Schadens je nach Aufwand der Schadensbeseitigung vor.
Verstößt ein Gast grob gegen das Reglement des Hotels, so kann das Objekt die Erbringung von Dienstleistungen für die Person, die es verletzt, verweigern. Diese Person ist verpflichtet, den Forderungen des Objektes unverzüglich nachzukommen und die Kosten für etwaige Schäden im Objekt zu tragen.
Der Gast sollte jedes Mal, wenn er das Apartment verlässt, aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht ausmachen, die Wasserhähne zu machen und den Türverschluss überprüfen.
Der Gast übernimmt die Verantwortung für die ausgestellte Zimmerkarte. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte wird eine Gebühr von 100 PLN erhoben.
Im Falle einer ungerechtfertigten Aktivierung des manuellen ROP-Feueralarms im Hotelkorridor wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 PLN in Rechnung gestellt.
§6
Die Verantwortung des Hotels
Das Objekt haftet für den Verlust von Gegenständen, die von den Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, im Rahmen des nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Umfangs eingebracht werden.
Der Gast hat die Rezeption unverzüglich nach der Feststellung des Eintritts von Schäden zu informieren.
Das Objekt haftet nicht für Schäden oder Verluste an einem Auto oder an einem anderen Fahrzeug des Gastes, an den von ihm zurückgelassenen Gegenständen oder lebenden Tieren, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem zum Objekt gehörenden Parkplatz oder auf jedem anderen Gebiet des Objektes geparkt wurden.
§7
Rückgabe der zurückgelassenen Gegenstände
Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Apartment zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes an die vom Gast angegebene Adresse zurückgesandt. Beim Fehlen einer solchen Verfügung wird das Objekt diese Gegenstände innerhalb von 40 Tagen aufbewahren und nach Ablauf der Frist gehen die vom Gast hinterlassenen Gegenstände in das Eigentum des Objektes über. Die Lebensmittel werden in Hinblick auf ihre Eigenschaften 24 Stunden aufbewahrt.
§8
Nachtruhe
Im Objekt gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.
§9
Kinderpolitik
1. Kinder im Alter von 0 – 4 Jahren übernachten im Objekt gratis, dies betrifft nicht die mit den Mahlzeiten verbundenen Leistungen.
2. Mahlzeiten von 4 bis 12 Jahren – nach Preisliste.
3. Mahlzeiten pro Person über 12 Jahre – nach Preisliste.
4. Babybett – gratis.
5. Der Wunsch eines Babybettes ist während der Reservierung zu melden. Die Anzahl der Babybetten ist begrenzt.
§10
Tierpolitik
Das Objekt akzeptiert Haustiere gemäß der geltenden Preisliste und nach separatem Reglement, das für Gäste mit den Tieren an der Rezeption erhältlich ist.
Die wichtigsten Informationen:
Der Gast sollte das Objekt bei der Buchung informieren, dass er ein Haustier mitbringen möchte. Das Objekt akzeptiert keine Hunderassen, die als aggressiv gelten. Liste der aggressiven Hunderassen aufgrund der Verordnung des Innen- und Verwaltungsministers vom 28. April 2003: Pitbullterrier, Mallorca-Hund, American Bulldog, Argentinischer Hund, Kanarenhund, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash-Hund, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund, Kaukasischer Schäferhund.
Nur gesunde Tiere mit Gesundheitspass, aktuellen Impfungen und Bestätigung der Entwurmung werden ins Objekt aufgenommen. Die Rezeption kann verlangen, dass der Gesundheitspass bei der Ankunft vorgelegt wird und bei fehlenden gültigen Impfungen ist dazu berechtigt, der Unterbringung des Tieres im Objekt und auf seinem Gelände aus Sicherheitsgründen in Hinblick auf andere Gäste nicht zuzustimmen.
Haustiere werden im Objekt nur in ausgewiesenen Bereichen akzeptiert, wo sie an der Leine geführt werden sollten, und Tiere, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, auch mit Maulkörben und unter Aufsicht einer erwachsenen Aufsichtsperson. Das Mitbringen von Tieren ist insbesondere in SPA, Kids Club, Spielzimmern verboten. Eine Ausnahme bildet der Blindenhund.
Es ist nicht gestattet, die im Apartment vorhandenen Handtücher und Bettwäsche für Haustiere zu verwenden. Das Objekt stimmt dem Aufhalten von Tieren auf dem Bett und den Sofas sowie dem Umgang mit physiologischen Bedürfnissen innerhalb des Zimmers und anderer Innenräume nicht zu.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, die Reparatur- oder Reinigungskosten zu tragen, wenn das Zimmer drinnen verschmutzt ist (einschließlich Teppiche, Matratzen oder andere Art von Ausstattung).
Die Bewertung erfolgt durch den Verwalter von Apartments.
Der Besitzer des Tieres trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schäden, die sein Tier anderen Personen, dem Eigentum des Objekts und den Gästen zufügt.
Der Aufenthalt mit einem Tier ist mit einer zusätzlichen Gebühr laut Preisliste verbunden.
§11
Reklamationen
Im Falle von Mängeln in der Qualität der vom erbrachten Dienstleistungen hat der Gast das Recht, eine Beschwerde einzureichen.
Beschwerden sind an der Rezeption zu melden.
Die Reklamation ist unverzüglich nach Feststellung von Mängeln im Leistungsstandard an der Rezeption einzureichen.
§12
Zusätzliche Bestimmungen
Im Objekt gilt das absolute Rauchberbot von Tabak und E-Zigaretten außerhalb der festgelegten Raucherbeireiche. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung werden dem Gast 500 PLZ in Rechnung gestellt.
In den Apartments dürfen keine gefährlichen Güter, Waffen, Munition, brennbare, explosive oder leuchtende Materialien gelagert werden.
Untersagt sind Werbe- und Haustürgeschäfte, das Hinterlassen von Werbe- und Wahlmaterial sowie Glücksspielaktivitäten.
In den Apartments dürfen die Gäste keine Möbel- und Ausstattungsveränderungen vornehmen.
Es ist dem Gast nicht gestattet, Geräte und Gegenstände zu benutzen, die eine Gefahr von Sachschäden in den Apartments und anderen Gästen hervorrufen können, insbesondere Geräte, die Feuer oder Überschwemmungen verursachen können. Zulässig ist die Nutzung der Zimmerausstattung in den Appartements.
§13
Datenschutz
Der Administrator der personenbezogenen Daten ist Lake Hill Hotel Sp z. o. o., mit Sitz in ul. Tyrolska 2G, 58-564 Sosnówka.